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  NEWS 
  Externe Gestellung des 
  Abfallbeauftragten nach 
  §54/55 KrW/AbfG
  Seit Januar 2018 kann das Ingenieur-
  büro für Geologie und Technologie für 
  kleine und mittelständische Unter-
  nehmen nicht nur im Rahmen von 
  immissionsrechtlich genehmigten 
  Anlagen den nach §53 BImSchG 
  erforderlichen Immissionsschutz-
  beauftragten stellen. Jetzt können wir 
  Ihnen auch die externe Betreuung 
  durch unseren Abfallbeauftragten 
  anbieten. 
  Die häufig bedingten Anforderungen 
  der Gestellung von Beauftragten im 
  Rahmen von immissionsrechtlichen 
  Genehmigungsverfahren können wir so 
  für unsere Kunden überbrückend wie 
  kontinuierlich erfüllen.
  
  
 
  Seit 30 Jahren sind wir im 
  Rahmen der Eigen- und 
  Fremdüberwachung für 
  unsere Kunden im 
  Einsatz
  Die Fremd- und Eigenüberwachung der 
  physikalischen und chemischen 
  Eigenschaften von natürlichen 
  Rohstoffen und Recyclingprodukten 
  gewährleistet die Eignung und Umwelt-
  verträglichkeit der Produkte. Die sichere 
  Verwertung von wiederverwerteten 
  Rohstoffen aus dem Bereich der 
  Abfallwirtschaft verringert den 
  Verbrauch an natürlichen Ressourcen.
  
  
  
 
  
Aktualisiert:
  06.09.2018
 
  
 
  VERTRAUEN, KOMPETENZ, 
  AKZEPTANZ IN PLANUNG 
  UND KONZEPTION 
  ERFOLG IN GEMEINSAMER 
  LANGJÄHRIGER 
  ZUSAMMENARBEIT 
 
  
 
  
Ingenieurbüro für Geologie und Technologie
 
  
 
  
Die neue AwSV löst seit 
  2017 die alte VAwS ab.
  Im August 2017 tritt die novellierte 
  Verordnung über Anlagen zum 
  Umgang mit wassergefährdenden 
  Stoffen (AwSV) in Kraft - und löst die 
  16 Anlagenverordnungen der 
  Bundesländer ab. Zwar gab es bisher 
  eine Musterverordnung, doch das 
  Länderrecht hat dafür gesorgt, dass 
  sich das Schutzniveau in den 
  Bundesländern in unterschiedliche 
  Richtungen entwickelte.
  Die AwSV regelt die Einstufung der 
  Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit, die 
  technischen Anforderungen an Anlagen 
  und die Pflichten der Betreiber. Auch 
  die Prüfung durch Sachverständige 
  wird hier geregelt. In den 
  Geltungsbereich der AwSV fallen 
  neben Biogasanlagen, Tankstellen, 
  Galvanikanlagen oder Raffinerien auch 
  private Heizölbehälter.