© GETEC Ingenieurbüro für Geologie und Technologie
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Externe Gestellung des
Abfallbeauftragten nach
§54/55 KrW/AbfG
Seit Januar 2018 kann das Ingenieur-
büro für Geologie und Technologie für
kleine und mittelständische Unter-
nehmen nicht nur im Rahmen von
immissionsrechtlich genehmigten
Anlagen den nach §53 BImSchG
erforderlichen Immissionsschutz-
beauftragten stellen. Jetzt können wir
Ihnen auch die externe Betreuung
durch unseren Abfallbeauftragten
anbieten.
Die häufig bedingten Anforderungen
der Gestellung von Beauftragten im
Rahmen von immissionsrechtlichen
Genehmigungsverfahren können wir so
für unsere Kunden überbrückend wie
kontinuierlich erfüllen.
Seit 30 Jahren sind wir im
Rahmen der Eigen- und
Fremdüberwachung für
unsere Kunden im
Einsatz
Die Fremd- und Eigenüberwachung der
physikalischen und chemischen
Eigenschaften von natürlichen
Rohstoffen und Recyclingprodukten
gewährleistet die Eignung und Umwelt-
verträglichkeit der Produkte. Die sichere
Verwertung von wiederverwerteten
Rohstoffen aus dem Bereich der
Abfallwirtschaft verringert den
Verbrauch an natürlichen Ressourcen.
Aktualisiert:
06.09.2018
VERTRAUEN, KOMPETENZ,
AKZEPTANZ IN PLANUNG
UND KONZEPTION
ERFOLG IN GEMEINSAMER
LANGJÄHRIGER
ZUSAMMENARBEIT
Ingenieurbüro für Geologie und Technologie
Die neue AwSV löst seit
2017 die alte VAwS ab.
Im August 2017 tritt die novellierte
Verordnung über Anlagen zum
Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen (AwSV) in Kraft - und löst die
16 Anlagenverordnungen der
Bundesländer ab. Zwar gab es bisher
eine Musterverordnung, doch das
Länderrecht hat dafür gesorgt, dass
sich das Schutzniveau in den
Bundesländern in unterschiedliche
Richtungen entwickelte.
Die AwSV regelt die Einstufung der
Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit, die
technischen Anforderungen an Anlagen
und die Pflichten der Betreiber. Auch
die Prüfung durch Sachverständige
wird hier geregelt. In den
Geltungsbereich der AwSV fallen
neben Biogasanlagen, Tankstellen,
Galvanikanlagen oder Raffinerien auch
private Heizölbehälter.