© GETEC Ingenieurbüro für Geologie  und Technologie

NEWS

Externe Gestellung des

Abfallbeauftragten nach

§54/55 KrW/AbfG

Seit Januar 2018 kann das Ingenieur- büro für Geologie und Technologie für kleine und mittelständische Unter- nehmen nicht nur im Rahmen von immissionsrechtlich genehmigten Anlagen den nach §53 BImSchG  erforderlichen Immissionsschutz- beauftragten stellen. Jetzt können wir Ihnen auch die externe Betreuung durch unseren Abfallbeauftragten anbieten. Die häufig bedingten Anforderungen der Gestellung von Beauftragten im Rahmen von immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren können wir so für unsere Kunden überbrückend wie kontinuierlich erfüllen.

Seit 30 Jahren sind wir im

Rahmen der Eigen- und

Fremdüberwachung für

unsere Kunden im

Einsatz

Die Fremd- und Eigenüberwachung der physikalischen und chemischen Eigenschaften von natürlichen Rohstoffen und Recyclingprodukten gewährleistet die Eignung und Umwelt- verträglichkeit der Produkte. Die sichere Verwertung von wiederverwerteten Rohstoffen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft verringert den Verbrauch an natürlichen Ressourcen.

Aktualisiert:

06.09.2018
VERTRAUEN, KOMPETENZ, AKZEPTANZ IN PLANUNG UND KONZEPTION ERFOLG IN GEMEINSAMER LANGJÄHRIGER ZUSAMMENARBEIT

Ingenieurbüro für Geologie und Technologie

Die neue AwSV löst seit

2017 die alte VAwS ab.

Im August 2017 tritt die novellierte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft - und löst die 16 Anlagenverordnungen der Bundesländer ab. Zwar gab es bisher eine Musterverordnung, doch das Länderrecht hat dafür gesorgt, dass sich das Schutzniveau in den Bundesländern in unterschiedliche Richtungen entwickelte. Die AwSV regelt die Einstufung der Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen an Anlagen und die Pflichten der Betreiber. Auch die Prüfung durch Sachverständige wird hier geregelt. In den Geltungsbereich der AwSV fallen neben Biogasanlagen, Tankstellen, Galvanikanlagen oder Raffinerien auch private Heizölbehälter.